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Das Promotionsverfahren im Überblick

Promovieren bedeutet nicht allein, eine wissenschaftliche Qualifizierungsphase zu gestalten, die von eigenständiger Forschungsarbeit in den Instituten geprägt ist. Eine Promotion ist außerdem mit einem rechtlich festgelegten, administrativen Verfahrensprozess verbunden. Er beruht an der Naturwissenschaftlichen Fakultät auf den deutschsprachigen Promotionsordnungen für folgende akademische Grade:

  • „Doktorin der Naturwissenschaften/Doktor der Naturwissenschaften“ (Dr. rer. nat.) und
  • „Doktorin der Gartenbauwissenschaften/Doktor der Gartenbauwissenschaften“ (Dr. rer. hort.)

Somit ist ausschließlich der deutsche Text der jeweiligen Promotionsordnung rechtlich verbindlich. Für Fragen zum administrativen Ablauf steht Ihnen unser Team Promotion im Promotionsbüro zur Verfügung.

Die Promotion in acht Schritten mit Antragsformularen

Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)
Ausfüllhinweise für Anträge auf Zulassung und Promotion

Alle Formularfelder sind vollständig am Computer auszufüllen. Pflichtfelder sind rot umrandet. Handschriftlich ausgefüllte Antragsunterlagen können nicht akzeptiert werden, da sie deutlich längere Bearbeitungszeiten erfordern.


Falls Sie für den Arbeitstitel spezielle Zeichensetzung benötigen (kursiv, hoch-/tiefgestellter Text), gehen Sie bitte folgendermaßen vor: zuerst den Text eingeben, dann Textstelle markieren, rechte Maustaste betätigen und unter „Textstil“ gewünschte Option wählen.


Abschließend bitte das fertig ausgefüllte Formular (einseitig/nur Vorderseiten) ausdrucken und Ort, Datum und Unterschrift handschriftlich ergänzen.

Abgabetermine und Auslegefristen

Promotionsbüro
Adresse
Appelstraße 11A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
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